Berliner Freiheit 1d | Ärztehaus 3.OG
28327 Bremen
Mo - Do 8 - 19 Uhr
Freitag 8 - 17 Uhr
Die Gesundheitspraxis Schneider wurde im Jahr 1998 von Michael Schneider DO.CN (Physiotherapeut und Heilpraktiker) übernommen und bietet seitdem das volle Programm physiotherapeutischer und alternativ-medizinischer Leistungen an. Bei uns erhalten Sie nicht nur Krankengymnastik, wir wenden auch bestimmte Bindegewebstechniken, manipulative Techniken zur Gelenkmobilisation (Manuelle Therapie) und alternative Heilmethoden wie Schmerztherapie, Osteopathie und Akupunktur an.
Sorge dich gut um deinen Körper. Das ist der einzige -Ort den Du zum Leben hast. – Jim Rohn
Hier findest du die Gesamtübersicht unserer angebotenen Leistungen.
In unserer Gesundheitspraxis ist es wichtig, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören das Mitbringen erforderlicher Unterlagen und pünktliches erscheinen zu Ihrem Termin. Informieren Sie uns rechtzeitig telefonisch bei Änderungen. Diese Regeln gewährleisten einen reibungslosen Ablauf. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Terminvergabe in unserer Praxis verfolgt zwei Hauptziele: Sie sorgt für einen modernen Behandlungsablauf und garantiert, dass bei Deinem Termin auch genau der Therapeut für Dich bereitsteht, der für Dich zuständig ist, sodass Du ohne größere Verzögerungen behandelt werden kannst.
Wir planen die Termine individuell. Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Dich, uns mindestens 24 Stunden im Voraus darüber zu informieren.
Falls Du zu spät absagst oder den Termin ohne Vorankündigung verpasst und wir den Termin nicht anderweitig vergeben können, sehen wir uns leider gezwungen, Dir die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen. Wir danken Dir für Dein Verständnis!
Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln ist für gesetzlich Krankenversicherte in § 32 SGB V und § 61 SGB V die Zahlung eines Eigenanteils (Zuzahlung) vorgeschrieben, der z.Z. 10% des Rechnungsbetrages zuzüglich 10,- € pro Verordnung („Rezeptgebühr“) beträgt. Neben der generellen Zuzahlungsfreiheit von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu erfährst DU auch bei DEINER Krankenkasse.
Bitte hab Verständnis, wenn wir also gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dies nochmals DEINEM Arzt vorgelegt werden muss, um die den Heilmittelrichtlinien entsprechenden Eintragungen vornehmen oder ändern zu lassen, die auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden müssen, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
PHYSIOTHERAPIE = 20-30min.
OSTEOPATHIE = 30-60min.
*jew. inkl. Befund + Dokumentation
Termine die nicht 24h vorher abgesagt wurden oder verpasste Termine, werden privat in Rechnung gestellt. Wir sind dennoch bemüht mit DIR eine gute Lösung dafür zu finden!