Glossar - T
Tauchmedizin
Die Tauchmedizin ist ein Teilgebiet der Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin.
Teilgemeinschaftspraxis
Bei einer Teilgemeinschaftspraxis handelt es sich um eine - seit einiger Zeit erlaubte - Form der Kooperation zwischen ärztlichen Praxen ("Berufsausübungsgemeinschaft"). Die beteiligten Ärzte bieten unter einem gemeinsamen Namen (= Name der Partnergesellschaft) privatärztliche Leistungen an. Dabei behält jeder Teilnehmer seinen normalen Praxissitz. Aus diesem Grund wird oft auch von einer "virtuellen" Teilgemeinschaftspraxis gesprochen. Die Teilgemeinschaftspraxis ist auf dem Briefkopf und dem Praxisschild kenntlich zu machen. Beispiel: Ein Arzt berät einen Patienten über eine Knochendichtemessung, erbringt diese Leistung aber nicht selbst. Der beratende Arzt kann den Patienten dann an einen Kollegen innerhalb der Teilgemeinschaft verweisen, welcher die Knochendichtemessung anbietet und durchführt. Das Honorar für diese privatärztliche Leistung wird zwischen den beteiligten Ärzten nach einem festen Schlüssel verteilt. Teilgemeinschaftspraxen dienen der Koordination spezieller ärztlicher Leistungen und bewirken einen wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten. Derzeit sind Teilgemeinschaftspraxen noch rein privatärztliche Konstrukte, ab 2007 sollen die Möglichkeiten der Teilgemeinschaftspraxen auch auf den vertragsärztlichen Bereich ausgeweitet werden.
Teilprothese
Herausnehmbarer Zahnersatz als medizinische Versorgung eines Lückengebisses. Trotz großer Fortschritte im Bereich Prophylaxe und Erhaltung der Zähne eine der Hauptversorgungsformen in der deutschen Zahnmedizin.
Teleangiektasien
Gefäßerweiterungen, meist im Gesicht und den Fingern, durch die sich die feinen, erweiterten Äderchen an der Hautoberfläche abzeichnen.
Telematik
Der Begriff leitet sich aus Telekommunikation und Informatik ab. Er beschreibt die Informationsverknüpfung mehrerer elektronischer Datenverarbeitungssysteme (EDV-Systeme) mittels eines Telekommunikationssystems. Quelle: Hartmannbund
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